Javascript ist erforderlich, damit die Anwendung korrekt funktioniert!
Loading

Standesamt

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Reichenau

Wir dürfen Sie recht herzlich beim Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Reichenau willkommen heißen!

Die Hochzeit oder eingetragene Partnerschaft eines Paares ist ein besonderer Tag im Leben: und er soll der schönste im ganzen Leben werden! Dazu braucht es auch das richtige Ambiente, und da sind Sie mit Reichenau an der Rax schon an der richtigen Stelle. Dort, wo es schon dem Kaiser so gut gefiel, dass er immer wieder kam, kann auch Ihre Traumhochzeit wahr werden.

Die Geburt eines neuen Erdenbürgers ist ein freudiges Ereignis, das, wie vieles im Leben, mit einigen unverzichtbaren Erledigungen verbunden ist. Wir helfen Ihnen weiter.

Der Kreis des Lebens schließt sich mit dem Tod - auch dabei sind Behördenwege und Erledigungen unverzichtbar.

Hin und wieder benötigt man einen Staatsbürgerschaftsnachweis und andere Urkunden - auch da sind Sie hier richtig!


Öffnungszeiten des Standesamts Reichenau an der Rax:

  • Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Geburt

Allgemeine Informationen

Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem Standesamt am Geburtsort des Kindes binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt.


Fristen

Die Anzeige der Geburt hat innerhalb einer Woche zu erfolgen.

Kosten

  • Anzeige der Geburt: gebührenfrei

  • Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei

  • Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises: gebührenfrei

HINWEIS
Für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, fallen, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an.
Die Kosten für eine weitere Ausstellung einer Geburtsurkunde z.B. bei Verlust betragen € 9,30.


Notwendige Unterlagen bei einer Geburt

Hier können Sie sich über alle Details im Zusammenhang mit den Dokumenten Ihres Kindes informieren:

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/1/Seite.080100.html


Vaterschaftsanerkenntnis

Die Vaterschaft wird durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern die Urkunde oder ihre öffentlich-beglaubigte Abschrift dem Standesbeamten zukommt.

Die Vaterschaft kann bei

  • Standesamt

  • Notar

  • Bezirksverwaltungsbehörde

  • Gericht oder

  • österreichischer Vertretungsbehörde im Ausland

Weitere Informationen erhalten Sie beim Geburtenstandesamt oder unter:

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/1/1/Seite.082400.html


Obsorge

Alle Informationen über die Obsorge finden Sie hier:

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/1/3.html


Familienname und Vorname des Neugeborenen

Hier können Sie sich über alle Frage zum Vor- und Familiennamen Ihres Kindes erkundigen:

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/3/1.html


Weitere Behördenwege

Aktuelle Informationen über Behördenwege nach der Geburt entnehmen Sie bitte www.help.gv.at!

Für die Erstausstellung bestimmter Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis) fallen innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Gebühren an.


Hochzeit

Ja, wir trauen/verpartnern uns ...

Unser Standesamt bietet in Zusammenarbeit mit den regionalen Betrieben wundervolle Hochzeitslocations an, so dass jedes Paar gewiss den für sich schönsten Trauungsort finden wird.


Namensführung nach der Eheschließung oder Verpartnerung

Aus Anlass einer Eheschließung oder Verpartnerung haben die Verlobten folgende Möglichkeiten für ihren zukünftigen Namen:

  • Gemeinsamer Familienname

  • Doppelname

  • Getrennte Namensführung

Alle Details zur Namensführung entnehmen Sie bitte hier:

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/3/Seite.070130.html


Anmeldung zur Hochzeit oder Verpartnerung

Geben Sie uns Ihren Wunschtermin bekannt und wir versuchen, Ihnen diesen zu erfüllen.

Bitte beachten Sie:

Eine Reservierung in einem Gastronomiebetrieb oder sonstiger nicht gemeindeeigener Hochzeitslocation ohne vorheriger Absprache mit einem Standesbeamten setzt nicht automatisch eine Trauung voraus.
Als erster Ansprechpartner muss immer das Standesamt kontaktiert werden, ob eine Trauung am Wunschtermin möglich ist!

Trauungen bzw. Verpartnerungen finden AUSNAHMSLOS

von Montag bis Samstag bis spätestens 14:00 Uhr (Trauung muss pünktlich beginnen!) statt.

An Sonn- und Feiertagen sowie Fasching Dienstag, Weihnachten und Silvester
werden ausnahmslos keine Trauungen abgehalten!

Im Jahr 2025 sind an folgenden Tagen KEINE Trauungen möglich:

  • 07.06.2025

  • 20.06.2025

  • 21.06.2025

  • 28.06.2025

  • 19.07.2025

  • 16.08.2025

  • 13.09.2025

  • 27.09.2025

  • 15.11.2025

  • 22.11.2025

  • 29.11.2025

2026 sind an folgenden Terminen keine Trauungen möglich:

  • 22.05.2026

  • 23.05.2026

  • 06.06.2026 (an diesem Tag sind wir bereits jetzt ausgebucht)

  • 19.06.2026

  • 20.06.2026

  • 18.07.2026

Anmeldungen nehmen wir gerne unter

02666/52206-16 oder standesamt@reichenau.at

entgegen.


Notwendige Unterlagen für eine Hochzeit oder Verpartnerung

Für eine Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/3/Seite.070100.html#ErforderlicheUnterlagen


Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim Standesamt.


Gebühren der Trauung/Verpartnerung

Die Bundesgebühren für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit betragen derzeit:

  • € 50,00 bei Vorlage von ausschließlich inländischen Dokumenten, zusätzlich jedoch

  • € 80,00 bei Vorlage von ausländischen Dokumenten.


Die Verwaltungsabgabe für Trauungen beträgt:

  • € 10,90 im Trauungssaal bzw.

  • € 54,50 für alle Trauungen außerhalb des Gemeindeamts


Bei Trauungen außerhalb der Amtsräume (Trauungssaal) wird zusätzlich eine Kommissionsgebühr in der Höhe von € 280,00 eingehoben.

Die Miete für Trauungen im Pavillon Reichenau an der Rax bzw. Payerbach sowie für das Schloss Reichenau wird für jede Trauung (je nach Aufwand) von der jeweiligen Marktgemeinde gesondert errechnet und vorgeschrieben.

ACHTUNG: Beim Standesamt ist ausschließlich Barzahlung möglich!

Bringen Sie die Gebühren für die Trauung zum Vorabtermin mit.



Hochzeitslocations in Reichenau und Payerbach

Trauungssaal im Rathaus Reichenau

Der barrierefreie Trauungssaal im Rathaus der Marktgemeinde Reichenau an der Rax bietet Platz für ca. 40 Gäste.

Er wird als Schlechtwetteralternative für Trauungen im Pavillon und auf der Insel gerne gebucht.

Pavillon im Kurpark Reichenau

Im Kurpark (gegenüber dem Rathaus) lädt neben schattig verschlungenen Parkwegen der 1903 erbaute und 2020/21 renovierte Pavillon zum Verweilen ein. Die zweiflügelige Anlage mit kunstvollem Laubsäge- und Kerbschnittdekor (280 m2) bietet mit den offenen Seiten das Ambiente einer Freiluft-Location, die vor einem etwaigen Regenguss perfekt schützt. Nicht umsonst ist der Pavillon bei Trauungen, Konzerten und Sommermärkten sehr beliebt.

Insel im Kurpark Reichenau

Im hinteren Bereich des Reichenauer Kurparks befindet sich der 3.800 m2 große Teich, der mit seinen Entenfamilien und Ruderbooten sowohl Kinder als auch Erwachsene bezaubert. Die „Lenau-Insel“ ist mit einer kleinen Bogenbrücke mit dem „Festland“ verbunden und ist an romantischem Flair kaum zu überbieten und daher für kleinere standesamtliche Trauungen (max. 50 Personen) perfekt geeignet.

Schloss Reichenau

Schloss Reichenau, das in seinen Grundfesten aus dem 13. Jahrhundert stammt, wurde 2003 durch einen großen Umbau um einen modernen Trakt erweitert und ist seitdem ein beliebtes Veranstaltungszentrum. Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig und wenn Sie eine Location suchen, die sich flexibel und individuell gestalten lässt, so haben Sie mit Schloss Reichenau die passende gefunden!
Eventlocation Schloss Reichenau


Pavillon in Payerbach

Zum Standesamtsverband gehört auch die Nachbargemeinde Payerbach und auch dort wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein großer Musikpavillon in Holzkonstruktion im Stil der damaligen Villenbauten errichtet. Das zweiarmige Bauwerk, das 2019/20 generalsaniert wurde, steht auch für Trauungen und Verpartnerungen zur Verfügung.


Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.


Zuständige Stelle

  • Die Gemeinde – Standesamt oder Standesamtsverband

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland.



Notwendige Unterlagen für einen Staatsbürgerschaftsnachweis

www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Seite.260100.html#ErforderlicheUnterlagen



Gebühren

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet in Niederösterreich

ab 1.1.2025 € 45,00.

  • Bundesgebühr: 28,60 Euro (= 14,30 Euro Eingabe + 14,30 Euro Staatsbürgerschaftsnachweis)

  • Landesverwaltungsabgabe: 15,90 Euro (= 2,80 Euro Eingabe + 13,60 Euro Staatsbürgerschaftsnachweis).

Bei Vorlage einer Vollmacht werden weitere € 3,90 fällig.

Für Neugeborene ist die erstmalige Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von 2 Jahren ab Geburt des Kindes gebührenfrei.

 

ACHTUNG: Beim Standesamt ist ausschließlich Barzahlung möglich!

 

Bringen Sie die Gebühren für den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Abholung mit.


Todesfall

Allgemeine Informationen zu einem Todesfall

Allgemeine Informationen

Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todes bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt erfolgen. 

Die Beurkundung eines Sterbefalls kann ab dem 1.11.2014 bei jedem österreichischem Standesamt durchgeführt werden.

Dies wird zumeist durch die beauftragte Bestattung erledigt.

Fristen

Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.


Kosten Sterbeurkunde

Derzeit € 9,30 (€ 7,20 Bundesgebühr, € 2,10 Verwaltungsabgabe)

Bestattung vor Ort:

Bestattung Oberes Schwarzatal GmbH
Hauptstraße 103 b
2651 Reichenau an der Rax

Tel.: 02666/52252
Herr Gerhard Reiterer: 0676/9331555, Herr Manfred Weinzettl: 0676/3152010
Fax: 02666/20243
Email: office@bestattung-reichenau.at
www.bestattung-reichenau.at


Notwendige Unterlagen bei einem Todesfall

  • Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung"

  • Eigener amtlicher Lichtbildausweis

  • Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:

    • Geburtsurkunde

    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Auszug aus der Heimatrolle)

    • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde

  • Bei Verwitweten: zusätzlich

    • Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde

  • Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich

    • Abschrift aus dem Partnerschaftsbuch bzw. Partnerschaftsurkunde

  • Bei Geschiedenen: zusätzlich

    • Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil

  • Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich

    • Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft

  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade